Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr

Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr
unter die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See (GGVSee)) i.d.F. vom 4.11.2003 (BGBl I 2286) fallende Stoffe und Gegenstände.
- Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.

Lexikon der Economics. 2013.

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